Vor dem Hintergrund der zunehmenden rechtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung des Themas Kinderschutz liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung bei der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen des Schutzauftrags bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung mit Bezug auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Bundeskinderschutzgesetz. Hierbei werden sowohl die Aufgaben des Jugendamts und Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen) als auch die Verantwortlichkeiten und Befugnisse anderer Professionen (z.B. Lehrer/innen) bei Anhaltspunkten für Gefährdungen des Wohls von Kindern und Jugendlichen dargestellt.
An diesem Abend werden Ihnen zudem Indikatoren für eine mögliche Kindeswohlgefährdung, sowie Handlungsoptionen und Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt.